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Vorschriften

RENTFAST AUTOVERMIETUNG VORSCHRIFTEN

Rentfast.co.uk Autovermietung Bestimmungen (“Bestimmungen”).
Gültig ab 18.07.2024.

1. einleitung

  1. Die Verordnungen wurden herausgegeben von: dem Unternehmen REBRANDY SP.
    Z O.O.,
    die im Unternehmerregister unter der Nummer NIP 851 328 55 55 eingetragen ist
  1. Rebrandy wird im Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vermieter bezeichnet.
  2. Der Kunde wird im Folgenden als Mieter bezeichnet.
  3. Dieses Reglement legt die Bedingungen für die Anmietung eines Fahrzeugs durch den Vermieter an den Mieter fest und ist integraler Bestandteil des Mietvertrags, der bei der Anmietung eines Fahrzeugs abgeschlossen wird.
  4. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Vorschriften und dem Vertrag haben die Bestimmungen des zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Vertrags Vorrang.
  5. Zum Mietvertrag gehört auch ein Protokoll für die Übergabe und Abnahme des Fahrzeugs.

Definitionen:

Mieter – die Vertragspartei und/oder die Person, die das Fahrzeug gebucht hat oder die dieses Fahrzeug ohne vorherige Buchung gemietet hat.

Nutzer – Dies ist der Mieter oder jede Person, der der Mieter das betreffende Fahrzeug anvertraut hat oder die im Vertrag als die Person angegeben ist, die das Fahrzeug während der Dauer des Mietvertrags nutzt oder mit dem Führen des Fahrzeugs beauftragt ist

Dokumentation – jede mögliche Form der Mietwagen-Dokumentation, einschließlich.
Von den Anbietern gesammelte Daten über die Nutzung des Fahrzeugs während der Anmietung, Mietvertrag, Geschäftsbedingungen, Textnachrichten, E-Mails, aufgezeichnete Telefongespräche

Überwachungssystem – Geräte, die im Auto eingebaut sind, um den Standort zu verfolgen, den Fahrstil zu überprüfen (einschließlich.
Hartes Beschleunigen, hartes Bremsen, hartes Abbiegen, Abschleppalarm, Geschwindigkeitsüberschreitung, Alarm zum Öffnen der Motorhaube, Rauchmelder im Fahrzeug, Kilometerzähler.

2. der Mieter, der Benutzer und die Person, der das Fahrzeug während des Mietvertrags anvertraut wird

  1. Eine Person, die die folgenden Bedingungen erfüllt, die alle kumulativ sind, kann gemäß den Vorschriften Mieter eines Fahrzeugs werden:
    1. Zeigen Sie dem Vermieter einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zur Kontrolle
    2. dem Vermieter eine Kredit- und/oder Debitkarte zur Einsichtnahme vorzulegen, auf der Geldbeträge vorautorisiert werden können und die noch mehr als 2 Monate nach dem Ende des im Vertrag angegebenen Mietzeitraums gültig ist.
    3. Sofern er den Vertrag als Einzelunternehmer abschließt, muss er im Zentralen Register für Unternehmensaktivitäten und -informationen eingetragen sein.
    4. Erfüllt je nach Segment des Mietfahrzeugs die folgenden Altersanforderungen:
      • Mindestalter von 19 Jahren für Fahrzeuge in den Segmenten P, P+, D, T
      • mindestens 22 Jahre für Autos im SUV-Segment, S
      • mindestens 25 Jahre für Autos im S+, SUV+ Segment
    5. Es ist möglich, das erforderliche Alter des Fahrers gegen Zahlung einer Gebühr auf ein niedrigeres Alter zu ändern:
      • 50 EUR pro Tag für Fahrzeuge im Segment P, P+, D, T für jedes erforderliche Fahrerjahr
      • 150 EUR pro Tag für Fahrzeuge im SUV, S-Segment für jedes erforderliche Fahrerjahr
      • 300 EUR pro Tag für Autos im S+, SUV+ Segment für jedes erforderliche Fahrerjahr
  2. Eine juristische Person oder eine organisatorische Einheit, deren Bevollmächtigter oder Vertreter den Mietvertrag abschließt, kann ebenfalls Mieter werden:
    • Er wird eine aktuelle Kopie vorlegen oder die Kopie wird von einem Vertreter der Vermietungsfirma online bestätigt
    • Zeigen Sie dem Vermieter einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zur Kontrolle
    • Ist er/sie ein/e Bevollmächtigte/r, so hat er/sie eine gültige Vollmacht zur Vertretung des betreffenden Unternehmens zur Einsichtnahme vorzulegen und zu erklären, dass diese Vollmacht nicht widerrufen wurde
    • Erfüllt die Bedingung in § 2 Punkt 1 Absatz.
      d)
  1. Der Mieter erklärt sich mit der Überprüfung einverstanden, die zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit des Mieters erforderlich ist, indem er in den Datenbanken von BIK und KRD überprüft wird, das Strafregister des Mieters überprüft wird und eine Überprüfung bei anderen Unternehmen erfolgt, die durch Vereinbarungen mit dem Vermieter verbunden sind.
    Der Mieter erklärt sich außerdem damit einverstanden, den Zugang zu Geschäftsinformationen und den Austausch von Geschäftsdaten auf der Grundlage des Gesetzes vom 9.04.2010 über den Zugang zu Geschäftsinformationen und den Austausch von Geschäftsdaten zu ermöglichen.

    1. Wenn eine der in Punkt 3 genannten Stellen dem Vermieter negative Informationen über die Zahlungszuverlässigkeit des Mieters liefert
  2. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für den Gegenstand des Mietvertrags und für die Handlungen des Nutzers oder der Person, der er den Gegenstand des Mietvertrags tatsächlich anvertraut hat, insbesondere für die Einhaltung der Vorschriften und des Mietvertrags durch den Nutzer bis zur Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter an den Vermieter.
    Wird der Mietvertrag von mehreren Personen abgeschlossen, so haften diese gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden.
  3. Zum Führen des Mietgegenstandes sind nur der Mieter und der Nutzer berechtigt, die zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit des Mietvertrages die in § 2, Punkt 1, Buchstabe d) genannten Voraussetzungen erfüllen. die seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins für eine Klasse sind, die mit dem Mietgegenstand in Zusammenhang steht.
  4. Wenn der Mieter die in § 2 Punkt 5 beschriebenen Bedingungen nicht erfüllt, ist der Vermieter berechtigt, den Vertragsabschluss abzulehnen oder einen bereits unterzeichneten Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

3 Vertrag und Fahrzeugreservierung

  1. Der Mieter bucht den Wagen über die Internetseite der Autovermietung (rentfast.pl), telefonisch oder persönlich in der Vermietstation.
    Die am Tag der Buchung auf der Website (rentfast.pl) gültigen Preise sind verbindlich.
    Der Mieter erhält eine Reservierungsbestätigung, sofern der Wagen zum Zeitpunkt der Reservierung verfügbar ist.
  2. Die Bedingungen des Vermieters für den Abschluss des Vertrages sind:
    • In § 2 Punkt 1 genannte Bedingungen
    • Zustimmung des Mieters zu den Mietbedingungen, die unter rentfast.com/terms verfügbar sind
    • Eine Reservierung mindestens 12 Stunden vor der geplanten Abholung des Fahrzeugs vornehmen
    • Besitz einer Kredit- oder Debitkarte für die Vorautorisierung der Kaution für das betreffende Fahrzeug und die Zahlung aller nachfolgenden Gebühren
    • Im Falle einer Zahlung per Banküberweisung – Gutschrift der Zahlung auf dem Konto des Vermieters
  3. Der Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien erfolgt durch die persönliche oder elektronische Unterschrift der Parteien.
    Der Vertrag kann über elektronische Geräte abgeschlossen werden, einschließlich.
    Tablet, Laptop usw.
    In diesem Fall erfolgt die Unterschrift aus der Ferne oder persönlich und wird dann an die richtige Stelle im Vertrag übertragen, die auch das Protokoll für die Annahme und Rückgabe des Autos ist.
  4. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erfolgt eine Vorautorisierung der für die Kaution des Mietwagens gesicherten Mittel auf der Kredit- oder Debitkarte.
    Die Höhe der Kaution hängt vom Modell des Mietwagens ab und der Betrag wird jedes Mal in der Präsentation des Modells auf der rentfast-Website (rentfast.com) angezeigt.
  5. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter alle unbezahlten Beträge in Rechnung zu stellen, die gemäß dem Vertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der auf der Miet-Website verfügbaren Preisliste fällig sind.
  6. Im Falle einer länger als 14 Kalendertage andauernden Kontosperrung empfiehlt der Vermieter dem Mieter, sich an seine eigene Bank zu wenden.
    Die Freigabe der Vorautorisierung bedeutet keinen Verzicht auf die Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter.
  7. Sollte es nicht möglich sein, einen Wagen entsprechend der vom Mitarbeiter des Mieters bestätigten Reservierung zur Verfügung zu stellen, kann der Vermieter einen Wagen der gleichen oder einer höheren Klasse zum Preis der Reservierung anmieten, was keine Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags darstellt.
  8. Im Falle einer Verlängerung des Mietvertrags wird dem Mieter der zuletzt für ihn geltende Preis in Rechnung gestellt.

4 Verpflichtungen des Mieters

  1. Der Mieter übernimmt vom Vermieter ein Auto, das voll funktionsfähig ist, seine ordnungsgemäße Nutzung ermöglicht und sauber ist.
    Der Mieter verpflichtet sich, es mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen und es in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich zum Zeitpunkt der Anmietung befand.
    Bei der Rückgabe des Fahrzeugs gibt der Mieter auch alle Dokumente, Schlüssel und Ausrüstungsgegenstände zurück, die ihm während der Anmietung des Fahrzeugs zur Verfügung gestellt wurden.
  2. Alle RentFast-Mietwagen sind mit einem Überwachungssystem ausgestattet.
  3. Der Mieter und der Nutzer sowie die Person, der der Mieter die Nutzung des Fahrzeugs direkt anvertraut hat, verpflichten sich insbesondere dazu:
    • das Auto nach dem Verlassen des Fahrzeugs abzuschließen,
    • Sicherheit von Autoschlüsseln und Dokumenten,
    • auf eigene Kosten eine aktuelle und grundlegende Inspektion des Fahrzeugs durchzuführen, die die Überprüfung der Menge des Motoröls, des Kraftstoffs, der Scheibenwaschflüssigkeit, der Kühlflüssigkeit, der Bremsflüssigkeit, der AdBLUE-Flüssigkeit, die Überprüfung und Überwachung des korrekten Luftdrucks in den Reifen und die Funktion aller Lichter umfasst,
    • verwenden Sie den richtigen Kraftstoff, wie an der Tankstelle oder im Zulassungsschein unter P3 angegeben.
  4. Die Kosten für den während der Anmietung verbrauchten Kraftstoff, die Betriebsflüssigkeiten und die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Reifen (wenn es nicht möglich ist, einen einzigen Reifen desselben Typs zu kaufen, bei Fahrzeugen mit Allradantrieb auch einen zweiten Reifen für dieselbe Achse, erfolgt der Austausch der Reifen gemäß den Empfehlungen des Herstellers des jeweiligen Fahrzeugs) gehen zu Lasten des Mieters.
  5. Reisen mit dem Auto ins Ausland sind nur in die folgenden kontinentalen Landesteile möglich (ausgenommen Inseln): Litauen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Deutschland, Österreich, Ungarn, Estland, Lettland, die Niederlande, Belgien, Frankreich, die Schweiz, Italien, Slowenien und Kroatien, vorbehaltlich der Zustimmung des Vermieters zu Auslandsfahrten und der Zahlung einer einmaligen Gebühr durch den Mieter, die jeweils in der Preisliste für die Zustimmung zu Auslandsfahrten entsprechend dem jeweiligen in § 8 Punkte 9-20 definierten Fahrzeugsegment festgelegt ist.
    Alle Kosten im Zusammenhang mit einer Panne, Beschädigung oder einem Diebstahl und der Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb Deutschlands gehen vollständig zu Lasten des Mieters, der kein Verbraucher ist.
    Der Mieter, der Verbraucher ist, trägt die im vorstehenden Satz genannten Kosten, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden an ihrem Entstehen und an der Vertragsverletzung trifft.
  6. Für den Fall, dass das Recht des Staates § 4 Punkt 5 andere Anforderungen an die Ausstattung des Fahrzeugs stellt als das deutsche Recht, ist der Vermieter verpflichtet, das Fahrzeug an die Anforderungen des Gesetzes anzupassen
  7. Wenn der Mieter das Fahrzeug entgegen dem Vertrag oder dem Verwendungszweck nutzt oder wenn die Umstände einen begründeten Verdacht auf Diebstahl oder Unterschlagung nahelegen, kann der Vermieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
  8. Das Rauchen von Tabakwaren, elektronischen Zigaretten, der Konsum von Alkohol und Drogen sowie das Mitführen von Tieren ist im Fahrzeug verboten, es sei denn, es befindet sich in einem eigens dafür vorgesehenen Behälter.
  9. Es ist verboten, die Kennzeichnung des Fahrzeugs, einschließlich der Firmenkennzeichnung des Vermieters, zu entfernen oder zu verdecken, es sei denn, der Vermieter stimmt dem schriftlich oder unter der vom Mieter angegebenen E-Mail-Adresse zu.
  10. Die Zahlung sämtlicher Bußgelder, Strafen, Parkgebühren, Autobahngebühren und sonstiger Gebühren für die Nutzung der Straßeninfrastruktur sowie privat- und öffentlich-rechtlicher Schulden, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs ergeben, obliegt dem Mieter oder dem Nutzer, es sei denn, der Mieter weist nach, dass weder der Mieter noch der Nutzer für die Verpflichtung zur Zahlung dieser Beträge verantwortlich ist.
    Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Beträge zu erstatten, die der Vermieter aufgrund des Verstoßes des Mieters gegen die im vorstehenden Satz genannte Verpflichtung gezahlt hat.

5. Beendigung des Mietverhältnisses

  1. Der Mieter hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Vermieter grob gegen den Vertrag verstößt und wenn der Vermieter wiederholt seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
  2. Der Vermieter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete länger als 15 Tage ab dem Fälligkeitsdatum im Rückstand ist.
    Dies gilt nicht für Zahlungsrückstände, die auf ein Verschulden des Vermieters zurückzuführen sind (Nichtübermittlung von Rechnungen an den Mieter, falsche Kontonummer usw.).
  3. Im Falle einer Kündigung hat der Vermieter Anspruch auf eine Vergütung für den Zeitraum der Anmietung des Fahrzeugs bis zum Datum der Kündigung.
  4. Die Kündigung kann schriftlich oder mündlich unter Androhung der Nichtigkeit erfolgen.

6. Rückruf von Autos

  1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug an dem im Vertrag angegebenen Rückgabeort zurückzugeben oder kann es mit Zustimmung des Vermieters an einem anderen Ort gemäß der in § 8 Punkt 4 beschriebenen Preisliste zurückgeben.
    Wenn dies ein anderer Ort als der im Mietvertrag angegebene ist.
  2. Wenn das Auto nach der angegebenen Zeit zurückgegeben wird, werden nur dann keine zusätzlichen Gebühren erhoben, wenn diese Zeit 90 Minuten ab dem gewünschten Zeitpunkt der Rückgabe des Autos nicht überschreitet.
    Wird das Auto mehr als 90 Minuten nach der gewünschten Zeit zurückgegeben, werden zusätzliche Gebühren gemäß der Preisliste in § 8 Punkt 4 berechnet.
  3. Jede Anmietung kann vom Mieter telefonisch, per E-Mail oder persönlich verlängert werden, nachdem er eine vom Vermieter ausgestellte Verlängerungsvereinbarung erhalten hat. Eine solche Verlängerung muss spätestens 12 Stunden vor dem im Mietvertrag angegebenen Datum der Fahrzeugrückgabe erfolgen.
  4. Ein Fahrzeug, das nicht innerhalb der vereinbarten Frist aus dem Vertrag oder nach dem Fälligkeitsdatum für die Rückgabe des Fahrzeugs (einschließlich zulässiger Verzögerungen und Verlängerungen der Mietdauer) zurückgegeben wird, wird den zuständigen Strafverfolgungsbehörden als enteignetes Fahrzeug gemeldet.
    In einem solchen Fall werden dem Mieter die Organisation und der Transport des enteigneten Fahrzeugs sowie alle notwendigen Aktivitäten zur Sicherung des Fahrzeugs gemäß den Dienstleistungsrechnungen der Anbieter +50% zusätzlich in Rechnung gestellt (einschließlich Transport des Fahrzeugs, Wechsel der Sicherheit im Fahrzeug, Personal- und Verwaltungskosten).
  5. Im Falle einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs ohne Zustimmung des Vermieters ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug an einem beliebigen Ort abzuholen und dem Mieter die gesamten mit der Abholung verbundenen Kosten zuzüglich 50% des Wertes aller Kosten in Rechnung zu stellen.
  6. Die Rückgabe des Fahrzeugs, der Schlüssel und der Fahrzeugpapiere kann, vorbehaltlich § 5 Punkte 4 und 5, ausschließlich an den Vertreter des Vermieters erfolgen.
    Die Rückgabe des Fahrzeugs wird durch ein vom Vertreter des Vermieters und dem Mieter unterzeichnetes Empfangsprotokoll bestätigt.
    Wenn der Mieter sich der Teilnahme an der Abholung oder der Unterzeichnung des Abholprotokolls entzieht oder am vereinbarten Ort und Zeitpunkt der Rückgabe abwesend ist, kann der Vermieter die Abholung einseitig vornehmen.
  7. Alle rentfast-Mietstationen können mit oder ohne einen rentfast-Vertreter betrieben werden.
    Informationen zu den Punkten finden Sie auf der Website rentfast.co.uk.
  8. Die Rückgabe eines Fahrzeugs bei einem Händler während der Öffnungszeiten des Händlers ist kostenlos und erfolgt gemäß dem Verfahren für die Abholung des Fahrzeugs (Unterzeichnung eines Protokolls über die Rückgabe des Fahrzeugs); für die Rückgabe eines Fahrzeugs außerhalb der Öffnungszeiten des Händlers wird eine zusätzliche Gebühr gemäß der Preisliste auf der Website rentfast.pl erhoben
  9. Bei Rückgabe des Fahrzeugs in Abwesenheit des Vertreters des Vermieters an einem mit dem Vermieter vereinbarten Ort, der nicht die Vermietstation ist, gibt der Mieter das Fahrzeug zurück, indem er die Schlüssel und die Fahrzeugpapiere einer vom Vermieter angegebenen Person übergibt.
    Der Mieter akzeptiert auf diese Weise die einseitige Abholung des Fahrzeugs durch den Vermieter durch die Unterzeichnung eines Protokolls über die Abholung des Fahrzeugs durch den Vertreter des Vermieters.
  10. Wenn eine Versicherungsgesellschaft oder ein Beistandsunternehmen auf der Grundlage einer vom Mietvertrag getrennten Vereinbarung zur Zahlung für die Anmietung eines Fahrzeugs verpflichtet ist und der Mieter die Anmietung verlängert, geht die Verpflichtung zur Zahlung für jeden zusätzlichen Tag nach Ablauf der mit der Versicherungsgesellschaft oder dem Beistandsunternehmen vereinbarten Frist auf den Mieter über.
    Der Mieter ist verpflichtet, den fälligen Betrag im Voraus zu zahlen, und der Vertrag wird nur um den vom Mieter im Voraus bezahlten Zeitraum verlängert.
    Im Falle der Nichtzahlung wird der Vertrag am Ende des letzten bezahlten Miettages gekündigt.

7. Pannen, Schäden, Diebstahl des Fahrzeugs

  1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug auf Verlangen des Vermieters jedes Mal zur Verfügung zu stellen, um eine Inspektion durchzuführen oder die Reifen auf Kosten des Vermieters zu wechseln.
  2. Im Falle einer Panne ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren.
    Es ist dem Mieter untersagt, Reparaturen, Ausbesserungen oder den Austausch von Teilen am Mietfahrzeug vorzunehmen.
  3. Der Mieter darf den Mietwagen auch nicht auf einem Anhänger ziehen oder transportieren.
  4. Lässt der Mieter das Fahrzeug außerhalb des im Vertrag angegebenen Rückgabeortes betriebsunfähig oder durch sein Verschulden beschädigt zurück, trägt der Mieter die vollen Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs.
  5. Unter keinen Umständen darf ein Mietwagen zum Abschleppen eines anderen Fahrzeugs verwendet werden, es sei denn, Sie haben die Erlaubnis des Vermieters dazu erhalten.
  6. Im Falle eines Diebstahls des Mietwagens, einer Beschädigung, eines Zusammenstoßes oder eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich unter der Telefonnummer +48 66 88 65 88 6 über die Situation zu informieren.
    Der Mieter ist außerdem verpflichtet, mit der Versicherungsgesellschaft und dem Vermieter zusammenzuarbeiten, soweit dies für die Schadensregulierung erforderlich ist, und insbesondere eine schriftliche Beschreibung des Vorfalls sowie Kopien der von der Versicherungsgesellschaft geforderten Dokumente vorzulegen, einschließlich einer Erklärung über die Nüchternheit zum Zeitpunkt des Vorfalls.
    Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich die Fahrzeugschlüssel und die Dokumente zurückzugeben.
    Der Mieter haftet für den Schaden, der sich aus der Nichteinhaltung der sich aus diesem Punkt ergebenden Verpflichtungen ergibt, es sei denn, er weist nach, dass seine mangelnde Mitwirkung den Vermieter nicht daran hindert, Ansprüche für die oben genannten Ereignisse geltend zu machen.
  7. Im Falle einer Panne oder Stilllegung des Fahrzeugs stellt der Vermieter dem Mieter innerhalb von 12 Stunden in Polen oder 48 Stunden in den in § 4 Punkt 5 genannten Ländern ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung des Vermieters ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
    Der Mieter zahlt für die Zeit des Wartens auf ein Ersatzfahrzeug keine Mietgebühr.
    Wenn der Ersatzwagen eine niedrigere Klasse hat, wird der Mietpreis entsprechend reduziert.
  8. Der Vermieter hat das Recht, die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs zu verweigern, wenn:
    • Der Mieter verliert oder vernichtet die Zulassungsbescheinigung des gemieteten Fahrzeugs,
    • Der Mieter verliert oder zerstört die Police für das gemietete Fahrzeug,
    • Der Mieter verliert oder beschädigt die Schlüssel des gemieteten Fahrzeugs,
    • Der Mieter oder Benutzer des Fahrzeugs beschädigt das Fahrzeug durch sein eigenes Verschulden
    • Stilllegung des Fahrzeugs außerhalb Deutschlands, wenn die Zustimmung des Vermieters zu einer Auslandsreise nicht eingeholt oder die Gebühr für eine solche Reise nicht gezahlt wird
    • Parkschäden und Vandalismus, es sei denn, sie verhindern die Nutzung des Fahrzeugs und der Vermieter ist nicht dafür verantwortlich
    • Ein Reifen wird am Fahrzeug geplatzt

8. die Haftung des Mieters und Vertragsstrafen

    1. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die in § 7 Punkte 2 – 4 der Bestimmungen genannte Vertragsstrafe für die in diesen Punkten genannten Ereignisse zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass das Ereignis aus Gründen eingetreten ist, die weder der Mieter noch der Nutzer zu vertreten hat.
    2. Die Höhe der Vertragsstrafe für Schäden oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die sich aus § 6 Punkt 6 ergeben, hängt von der Fahrzeugklasse ab und kann der detaillierten Beschreibung des jeweiligen Fahrzeugs auf der Website des Vermieters (rentfast.pl) entnommen werden:
      • Klasse D – EUR 2.000
      • Klasse P – EUR 4000
      • Klasse P+ – EUR 5.000
      • T-Klasse – EUR 4.500
      • SUV-Klasse – EUR 7000
      • S-Klasse, SUV+ – EUR 10 000
      • Klasse S+ – EUR 12 000
    3. Sowohl der Mieter als auch der Nutzer sind berechtigt, pro Tag 3 Vorfälle von rücksichtslosem Fahren mit einem Fahrzeug der Klassen: D, P, P+, T, SUV, S und 2 Vorfälle von rücksichtslosem Fahren in Fahrzeugen der Klasse S+, SUV+, diese Vorfälle werden von einem externen Überwachungssystem überwacht und zur weiteren Bearbeitung gespeichert, jeder Nutzer hat das Recht, die Vorfälle, die er während des gesamten Mietzeitraums gemacht hat, einzusehen – auf Anfrage.
    4. Andere Vertragsstrafen:
        • Vorfall mit unsanfter Fahrweise – scharfes Abbiegen – €200 jedes Mal, Fahrzeuge der Klasse: D, P, P+, T
        • Vorfall mit unsanfter Fahrweise – schnelle Beschleunigung – jeweils 100 EUR, Fahrzeuge der Klasse: D, P, P+, T
        • Vorfall mit unsanfter Fahrweise – plötzliches Abbremsen – EUR 100 jedes Mal, Fahrzeuge der Klasse: D, P, P+, T
        • Vorfall mit unsanfter Fahrweise – scharfes Abbiegen – je 300 EUR, Fahrzeuge der Klasse: S
        • Vorfall mit unsanfter Fahrweise – schnelle Beschleunigung – je 200 EUR, Fahrzeuge der Klasse: S
        • Vorfall mit unsanfter Fahrweise – plötzliches Bremsen – je 200 EUR, Fahrzeuge der Klasse: S
        • Vorfall mit unsanfter Fahrweise – scharfes Abbiegen – 500 EUR jedes Mal, Fahrzeuge der Klasse: S+, SUV+
        • Vorfall mit unsanfter Fahrweise – plötzliches Bremsen – 400 EUR jedes Mal, Fahrzeuge der Klasse: S+, SUV+
        • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften – jeweils 250 EUR
        • Beschädigung oder Verlust eines Autoschlüssels oder einer Fernbedienung – Kosten für die Wiederbeschaffung +30%.
        • Beschädigung, Verlust des Kennzeichens.
          (einschließlich Aufkleber auf der Windschutzscheibe) – 400 pro Stück
        • Rauchen/Nikotin, Konsum von Alkohol oder Drogen – EUR 500
        • Transport von Tieren außerhalb eines Transportfahrzeugs – EUR 300
        • Rückgabe eines verschmutzten Autos – gemäß der Preisliste auf der Website des Vermieters
        • Rückgabe eines verschmutzten Lieferwagens – EUR 150
        • Rückgabe eines Autos mit verschmutzten Polstern (zum Waschen) – EUR 250
        • Rückgabe eines Autos mit dauerhafter Verschmutzung – EUR 500
        • nicht vertragsgemäße Nutzung des Autos – Tagesmietpreis + 30%
        • Verlust der Garantie für das Fahrzeug durch Verschulden des Mieters oder des Nutzers, Reparatur des Fahrzeugs ohne Zustimmung des Mieters – 5000 EUR
        • Betanken des Fahrzeugs mit dem falschen Kraftstoff – €2.500
        • Demontage, Änderung oder Austausch von Teilen des Fahrzeugs ohne Zustimmung des Vermieters – EUR 5.000
        • Auslandsreisen ohne Zustimmung des Vermieters – EUR 3.000 (Fahrzeugklasse: D, P, P+, T, SUV)
        • Auslandsreisen ohne Zustimmung des Vermieters – EUR 7000 (Fahrzeugklasse: S, S+, SUV+)
        • Führen eines Fahrzeugs durch eine Person, die nicht der Mieter oder Benutzer ist – EUR 1000
        • Reifenschaden – Kosten des Reifens + 100 EUR
        • Beschädigung oder Verlust der Radkappe – Kosten der Radkappe + EUR 100
        • Beschädigung der Felge – Reparatur-/Ersatzteilkosten + EUR 300
        • Verlust eines vom Betreiber ausgestellten Parktickets – Kosten des Betreibers
        • Nachfüllen des fehlenden Kraftstoffs bis zu der im Mietvertrag angegebenen Menge – Kraftstoffkosten +35%
        • Bereitstellung von Mietwagen-Daten an eine staatliche Behörde – Gebühr gemäß Preisliste der Bank +100%
      • (5) Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Entschädigung nach den allgemeinen Regeln zu verlangen, wenn die Höhe des Schadens die Vertragsstrafen übersteigt.
      • (6) Der Mieter kann gegen die in § 8 Punkt 5 genannte Gebühr bei Vertragsabschluss zusätzliche Pakete vom Vermieter erwerben, die die Haftung des Mieters bei äußeren Schäden am Fahrzeug reduzieren oder ausschließen:

Teilweiser Schutz – CDW+TP (Collision Damage Waiver + Diebstahlschutz)

  1. Voller Schutz – SCDW+TP+WDP+TDP (Super Collision Damage Waiver + Diebstahlschutz + Schutz gegen Fensterschäden + Schutz gegen Reifenschäden)
    1. Der volle Umfang der Befreiung oder des Ausschlusses der Gesamthaftung für verursachte Schäden ist bei dem Vermittler, der dem Mieter die Zusatzversicherung ausstellt, für die Dauer der Anmietung erhältlich.
    2. Zusätzliche Versicherungspakete können nur vor der Vertragsunterzeichnung und auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters erworben werden, der Tarif ist beim Vertreter des Vermieters erhältlich.
      Es ist aus externen Gründen nicht möglich, diese Pakete bereits während des Vertrags zu erwerben.
    3. Wenn der Schaden durch eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung des Mieters entstanden ist, haftet der Mieter bis zur vollen Höhe des verursachten Schadens zuzüglich der mit der Schadensbeseitigung verbundenen Verwaltungskosten, die 10 % des Gesamtschadens nicht übersteigen.
      Diese sind wie folgt:
  • wenn der Mieter oder Benutzer das Innere des Fahrzeugs beschädigt oder dauerhafte Flecken darin hinterlässt
  • wenn der Mieter oder Benutzer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln steht oder keinen gültigen Führerschein für das gemietete Fahrzeug besitzt
  • wenn sich der Mieter oder Benutzer vom Unfallort entfernt
  • unbefugtes Verbringen des Fahrzeugs außerhalb Polens
  • Nichtrückgabe der Fahrzeugpapiere und/oder -schlüssel nach dem Diebstahl des Fahrzeugs oder Nichterfüllung anderer vom Versicherer geforderter Pflichten, was zu einer Ablehnung der Schadenszahlung führt
  • Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit oder der zulässigen Nutzlast oder ein anderer Verstoß gegen die am Ort des Zusammenstoßes oder Verkehrsunfalls geltenden Verkehrsvorschriften
  • Teilnahme an Wettbewerben / Rallyes / Rennen / Shows und anderen Veranstaltungen dieser Art
  • Verwendung falscher Daten oder Dokumente zur Anmietung eines Autos
  • Nutzung des Fahrzeugs durch eine andere Person als den Mieter oder Nutzer
    1. Der Vermieter ist berechtigt, in besonderen Fällen ganz oder teilweise auf die Vertragsstrafe oder Zusatzkosten zu verzichten.
    2. Der Vermittler hat das Recht, den individuell gewährten Vorzugstarif auf den Standardtarif aus der Preisliste des Vermieters umzurechnen, wenn:
  • Der Mieter leistet Zahlungen außerhalb des im Vertrag oder in der Rechnung angegebenen Zeitrahmens
  • Der Mieter entzieht sich der Zahlung
  • Der Mieter verlängert die Anmietung des Fahrzeugs auf eigene Faust ohne Absprache mit dem Vermieter (nutzt das Fahrzeug außervertraglich)
  • Der Mieter verstößt eklatant gegen die Bedingungen und/oder den Vertrag

9 Zahlungen und Gebühren

  1. Alle Gebühren und Zahlungen, einschließlich der Kaution, werden im Voraus in deutscher Währung (EUR) berechnet.
    In Ausnahmefällen können die Gebühren am Ende der Vertragslaufzeit erhoben werden.
    Wenn es aufgrund der Art oder des Zeitpunkts, zu dem die Gebührenpflicht entsteht, nicht möglich ist, die Gebühr im Voraus einzuziehen, wird die Gebühr am Ende der Mietdauer eingezogen.
    Die Parteien können andere Regeln für die Abrechnung der Gebühren vereinbaren, insbesondere unter Beteiligung eines Dritten an diesen Abrechnungen.
    Sollte sich der Dritte weigern, die Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis ganz oder teilweise zu decken, ist der Mieter verpflichtet, diese innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung zu begleichen.
  2. Der Mieter kann seine Zustimmung zur Ausstellung und Übersendung von Abrechnungsunterlagen auf elektronischem Wege schriftlich oder per E-Mail widerrufen: biuro@rentfast.pl.
    Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Vertrag und auf rentfast.de genannten Preise sind Nettopreise, sofern im Vertrag oder im Rahmenvertrag nichts anderes angegeben ist.
    Der Mieter trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Zahlung des Vertrags.
    Bei Währungstransaktionen wendet der Vermieter einen Umrechnungskurs von 1 Euro = gemäß dem Wechselkurs der Polnischen Nationalbank am aktuellen Tag, 1 Dollar = gemäß dem Wechselkurs der Polnischen Nationalbank am aktuellen Tag an.
  3. Im Falle eines Verzugs des Mieters bei der Zahlung von Gebühren, die sich aus dem Vertrag oder dem Reglement ergeben, hat der Vermieter Anspruch auf den maximalen Verzugszins, der in Art.
    481 §2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, in den folgenden Fällen jeweils zusätzliche Gebühren zu berechnen:
  • Rückgabe oder Übergabe des Fahrzeugs außerhalb der Geschäftszeiten – gemäß der auf der Website rentfast.pl gültigen Preisliste, EUR 25 an Wochentagen zwischen 6:00 und 9:00 Uhr und zwischen 18:00 und 22:00 Uhr, EUR 50 an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht, d.h. zwischen 22:00 und 18:00 Uhr.
    22:00-6:00.
  1. Verlängerung der Versicherung gemäß § 7 Punkt 6 – Der folgende Tarif wird zu Beginn des Vertrages für jeden Tag der Anmietung berechnet:
    • Teilweiser Schutz – CDW+ TP
      • Klassen D, P, P+ – EUR 30
      • T-Klassen – EUR 50
      • S-Klasse, SUV – EUR 80
      • Klasse S+ – EUR 100
    • Vollständiger Schutz – SCDW + TP + WDP + TDP
      • Klassen D, P, P+ – EUR 50
      • T-Klasse – EUR 80
      • Klasse S – EUR 100
      • Klasse S+ – EUR 150
  2. Die Gebühr für andere Nutzer als den Mieter beträgt – EUR 15 pro Tag.
  3. Navigation, Kindersitz und sonstiges Zubehör – gemäß der gültigen Preisliste auf rentfast.de.
  4. Stornogebühr 48 Stunden oder weniger vor Mietbeginn – 25% des Mietwertes.
  5. Rückgabe des Fahrzeugs an einem anderen Ort als im Vertrag angegeben ohne Zustimmung des Vermieters – EUR 300.
  6. Erlaubnis für Reisen nach: Deutschland, Tschechische Republik, Slowakei, Litauen für Fahrzeuge der Klasse D, P, P+ – EUR 200.
  7. Erlaubnis für Reisen nach: Deutschland, Tschechische Republik, Slowakei, Litauen für Fahrzeuge der T-Klasse – EUR 400.
  8. Erlaubnis zum Reisen nach: Deutschland, Tschechische Republik, Slowakei, Litauen für S-Klasse Autos, SUVs – EUR 500.
  9. Erlaubnis für Reisen nach: Deutschland, Tschechische Republik, Slowakei, Litauen für S+ Autos – EUR 1500.
  10. Erlaubnis für Reisen nach: Österreich, Ungarn, Lettland für Fahrzeuge der Klassen D, P, P+ – EUR 300.
  11. Erlaubnis für Reisen nach: Österreich, Ungarn, Lettland für Fahrzeuge der T-Klasse – EUR 450.
  12. Erlaubnis zum Reisen nach: Österreich, Ungarn, Lettland für S-Klasse Autos, SUVs – EUR 750.
  13. Erlaubnis zum Reisen nach: Österreich, Ungarn, Lettland für S+, SUV+ Autos – EUR 2250.
  14. Erlaubnis zum Reisen nach: Niederlande, Belgien, Frankreich, Schweiz, Italien, Slowenien, Kroatien, Estland für Fahrzeuge der Klassen D, P, P+ – EUR 400.
  15. Erlaubnis für Reisen nach: Niederlande, Belgien, Frankreich, Schweiz, Italien, Slowenien, Kroatien, Estland für Fahrzeuge der T-Klasse – EUR 600.
  16. Erlaubnis zum Reisen nach: Niederlande, Belgien, Frankreich, Schweiz, Italien, Slowenien, Kroatien, Estland für Autos der S-Klasse, SUVs – EUR 1.000.
  17. Erlaubnis zum Reisen nach: Niederlande, Belgien, Frankreich, Schweiz, Italien, Slowenien, Kroatien, Estland für S+, SUV+ Autos – EUR 3.000.

10 Schlussbestimmungen

  1. Wenn Sie eine Beschwerde haben, senden Sie diese bitte an die am Anfang dieser Bedingungen angegebene rentfastcompany-Registrierungsadresse oder per E-Mail an biuro@rentfast.pl.
  2. Jede Beschwerde wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen nach Annahme des Antrags bearbeitet. Die Bearbeitung der Beschwerde erfolgt in der gleichen Form wie die Annahme des Antrags.
  3. Eine Vertragsänderung, Kündigung des Vertrags oder Verlängerung des Mietvertrags muss schriftlich erfolgen oder dokumentiert werden.
  4. Der Verwalter der persönlichen Daten ist die Vermieterfirma Rebrandy sp.
    z o.o. mit Sitz in Szczecin in der ul.
    Jesionowa 28, die im Unternehmerregister unter der NIP-Nr. 851 328 55 55 eingetragen ist.
    Die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Vermieter sowie die Klauseln über die Erfüllung der Informationspflichten durch den Vermieter sind in der Datenschutzrichtlinie enthalten.
  5. Der Mieter ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag gemäß Art.
    27 des Gesetzes vom 30. Mai 2014.
    über Verbraucherrechte gemäß Art.
    38 Punkt 12 des genannten Gesetzes.
  6. Diese Bedingungen und der Vertrag unterliegen dem deutschen Recht.
    Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, werden von dem für den Sitz des Vermieters zuständigen Gericht entschieden, mit Ausnahme der Fälle, in denen die Partei ein Verbraucher im Sinne von Art.
    221 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist, die von dem allgemein zuständigen Gericht zu entscheiden sind.
Im aktuellen Büro ist keine Fahrzeugklasse ausgewählt. Bitte wähle eine andere Klasse!
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